Calad Thalad
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Yiann Daske
Yiann Daske
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Gesetze des Rheinland und rheinländischen Provinzen Empty Gesetze des Rheinland und rheinländischen Provinzen

Di Jan 26, 2021 8:15 pm
Brüder und Schwestern merket auf!

Dies sind unsere Gesetze:

1. Ein jeder hat das Recht Waffen zu tragen um Haus und Hof zu verteidigen.
2. Jeder Rheinländer hat die Pflicht, zwei Monde im Sonnenlauf Milizdienst zu leisten,
sofern er die Mannsbarkeit erreicht oder weniger als 50 Sonnenläufe erlebt hat.
3. Das Weib sei dem Manne gleichgestellt in jedweder Form, außer in der Pflicht zum Milizdienst.
Hier hat das Weib einen Monat Dienst zur Erntehilfe zu leisten, es sei denn gebärt. So sei sie zwei Sonnenläufe befreit.
4. Keinem Rheinländer darf ein Leid angetan werden.
5. Jeder Rheinländer hat das Recht auf freie Meinung und freien Glauben, sofern er kein Anhänger des Chaos oder des Todes ist.
6. Er darf in der Ausführung seiner Glaubensrichtung keine Anderen beleidigen oder unterdrücken.
7. Er darf nicht stehlen, nicht ehebrechen und nicht die Waffen gegen die Seinen richten.
8. Der Zehnt wird Zehn Monde im Jahr entrichtet. Zur Zeit des Milizdienstes ist der Rheinländer vom Zehnt befreit.
9. Magie darf ausschließlich zum Guten verwendet werden. Kampfzauber fallen unters Waffenrecht (Gesetz 1.)
10. Orken, Schwarzalben, Goblins, Oger und jegliche Art von Untoten werden innerhalb der Grenzen des Rheinlandes nicht geduldet.
Ein Jeder hat die Pflicht die Subjekte auf der Stelle hinzurichten.

Sonderrechte für Provinzen:
Gesetz Nummer 10 ist in den Provinzen ausgesetzt.

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